EU AI Act
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende KI-Gesetz weltweit und gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, einsetzen oder vermarkten. Das Gesetz klassifiziert KI-Systeme nach Risikoleveln und definiert jeweils unterschiedliche Transparenz-, Dokumentations- und Sicherheitspflichten. Für Webentwickler und KMU, die KI-Agent s oder LLM -basierte Features einsetzen, ist der EU AI Act ab 2025 schrittweise relevant.
Risikoklassen und Pflichten im EU AI Act
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: Inakzeptables Risiko (verboten, z.B. Social Scoring), Hohes Risiko (strenge Anforderungen: HR-Software, Kreditentscheidungen, biometrische Systeme), Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten: Chatbots müssen sich als KI kenntlich machen) und Minimales Risiko (keine Pflichten: Spam-Filter, KI-Spielzeug). Die meisten KMU-relevanten Anwendungen – KI-Chatbots, Empfehlungssysteme, Textgeneratoren – fallen in die Klasse «Begrenztes Risiko» mit Transparenzpflichten.
Zeitplan und KMU-Erleichterungen
Der EU AI Act gilt schrittweise: Verbotene Praktiken ab Februar 2025, Anforderungen für Hochrisiko-Systeme ab August 2026, vollständige Anwendung ab August 2027. Für KMU gibt es vereinfachte Dokumentationspflichten und Sandbox-Regelungen. Relevant für alle: KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder) müssen als solche gekennzeichnet werden. Das ergänzt bestehende DSGVO-konform -Anforderungen um eine KI-Dimension.
Wie wir EU AI Act-Konformität bei BTECH berücksichtigen
BTECH Solutions beobachtet die EU-AI-Act-Entwicklung aktiv. Für alle KI-basierten Features in Kundenprojekten – Chatbots, automatisierte Analyse, KI-Agent -Integrationen – wird Transparenz als Standard implementiert: KI-generierte Inhalte werden als solche kenntlich gemacht, Nutzerdaten werden nach den Grundsätzen der Datensparsamkeit verarbeitet. Die EU-AI-Act-Konformität wird bei der Technologieauswahl für neue Projekte als Bewertungskriterium berücksichtigt.